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   FG Hessen, 29.08.2000 - 3 K 3676/99   

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https://dejure.org/2000,14345
FG Hessen, 29.08.2000 - 3 K 3676/99 (https://dejure.org/2000,14345)
FG Hessen, Entscheidung vom 29.08.2000 - 3 K 3676/99 (https://dejure.org/2000,14345)
FG Hessen, Entscheidung vom 29. August 2000 - 3 K 3676/99 (https://dejure.org/2000,14345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen des Kindergeldanspruchs durch Weiterleitungserklärung bei Berechtigtenwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigtenwechsel; Kindergeld; Weiterleitungserklärung; Auslegung; Willenserklärung; Erstattungsschuldner; Erlöschen; - Erlöschen des Kindergeldanspruchs durch Weiterleitungserklärung bei Berechtigtenwechsel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erlöschen des Kindergeldanspruchs durch Weiterleitungserklärung bei Berechtigtenwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.02.1986 - VII R 8/81

    Aufrechnung durch Finanzamt - Abtretung - Nachforderung - Fälligkeit -

    Auszug aus FG Hessen, 29.08.2000 - 3 K 3676/99
    Zahlungen durch Dritte sind insoweit zulässig (vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 16. Auflg., § 224 AO Tz.2; Urteil des Bundesfinanzhofs - BHF - vom 18.2.1986 VII R 8/81, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1986, 506).
  • FG Hessen, 27.09.2001 - 3 V 483/01

    Billigkeit; Verrechnungsvertrag; Weiterleitung; Vorrangig Berechtigter;

    Hierzu verweist der Senat auf sein Urteil vom 29.08.2000 3 K 3676/99 (s. neutralisierte Abschrift in der Anlage zu dem vorliegenden Urteil).
  • FG Köln, 14.12.2017 - 1 K 2090/15

    Erlöschen eines Kindergeldanspruchs aufgrund der Abgabe von

    Dies gilt auch für Ansprüche im Bereich der Weiterleitung von Kindergeld als einer monatlichen Steuervergütung (§ 31 S. 3 EStG) durch Abschluss eines dreiseitigen Verrechnungsvertrages (Hessisches Finanzgericht, Gerichtsbescheid vom 29.8.2000 3 K 3676/99, juris und Beschluss vom 27.9.2011 3 V 483/01, EFG 2002, 104 ebenso in der Urteilsanmerkung dazu Fumi, EFG 2002, 104, sowie Fumi, EFG 2001, 407; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, 142. Lieferung 10/2015, § 226 AO, Rz. 65).
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